Beeilen Sie sich! Arbitrox lässt die Einnahmen der Teilnehmenden rasant steigen! Jetzt beitreten – bevor Ihre persönliche Einladung abläuft! ⚠️ 09:00

Registrierungen und Bewilligungen von Arbitrox in der Schweiz

Zuständigkeit
Bewilligung / Registrierung
Aufsichtsbehörde

Bundesebene (Schweiz)

Zulassung als Finanzintermediär gemäss Geldwäschereigesetz (GwG / AMLA)FINMA – Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Bern
AML-ComplianceMitgliedschaft in einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) zur Erfüllung der GwG-Pflichten Von FINMA anerkannte SRO
BankgeschäftBanklizenz für die Entgegennahme von Einlagen und die Verwahrung von KundengeldernFINMA – Bankenaufsicht, Bern
Effekten und DerivateBewilligung als Effektenhändler oder HandelsplattformFINMA – Marktaufsicht, Bern
Finanzdienstleistungen (FIDLEG / FINIG)Zulassung nach Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) für Anlageberatung und VermögensverwaltungFINMA, Bern
Börsen und HandelsplattformenRegistrierung als organisierter HandelsplatzSIX Swiss Exchange Regulation, Zürich (unter FINMA-Aufsicht)
Kantonale AnforderungenEintrag im Handelsregister und steuerliche Registrierung in den jeweiligen Kantonen Lokale Handelsregisterämter der Kantone